Taetowierung und Registrierung Ihres Tieres
Neue Reisebestimmungen für Hunde und Katzen
1) Reisen
innerhalb der Europäischen Union
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb
der EU (außer Irland, GB, Schweden, Malta) wird ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht:
Was ist nötig:
Gültige Tollwutimpfung (Impfung mind. 30 Tage alt,
nicht länger als 12 Monate zurückliegend)
Kennzeichnung mit Mikrochip / (Tätowierung bis 2012 als Kennzeichnung gültig)
Daten werden im Heimtierausweis eingetragen (der Internationale Impfpass ist noch bis zur nächsten
Auffrischungsimpfung gültig, dann muss er gegen den Heimtierausweis ausgetauscht werden)
Besonderheiten für Einfuhr nach Irland,
GB, Schweden, Malta:
Gültige Tollwutimpfung und Antikörperbestimmung im Blut
Kennzeichnung mit Mikrochip (in Großbritannien wird Kennzeichnung durch Tätowierung
nicht akzeptiert)
Nachweis einer Zecken- und Bandwurmbehandlung
Daten werden im Heimtierausweis eingetragen
2) Einreise von Hunden und Katzen aus Drittländern
in die Europäische Union (außer Großbritannien, Schweden und Irland)
Für Einreise in die Mitgliedsstaaten der EU (außer GB, Irland, Schweden, Malta)
aus Drittländern, die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 592/2004 vom 30. März 2004
aufgelistet sind (gelistete Länder, d.h. Länder, die einen im Bezug auf
Tollwut befriedigenden Status haben), ist nötig:
eine Kennzeichnung durch eine deutliche angebrachte Tätowierung oder durch Einpflanzen
eines Mikrochips
Begleitung durch Dokument, das einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut nachweist.
Mitnahme aus den gelisteten Ländern nach Großbritannien, Irland, Schweden,
Malta: Gesundheitsbescheinigung, worin die gültige Tollwutimpfung sowie die Zecken- und
Bandwurmbehandlung attestiert ist, Tollwutantikörperbestimmung, Kennzeichnungspflicht.
Zu den gelisteten Ländern
zählen:
Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat.
Antigua, Barbuda, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi,
Falklandinseln, Polynesien, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Montserrat, Mauritius, Neuseeland,
St. Helena, Singapur, USA, Vanuatu, Wallis, Futuna
Für die Einreise von Hunden und Katzen
aus Drittländern mit auf Tollwut unsicheren
Status in die Europäische Union gelten ab dem 1. Oktober 2004 strengere Bestimmungen.
Für Einreise in die Mitgliedsstaaten der EU (außer GB, Irland, Schweden, Malta)
aus Drittländern, die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 592/2004 vom 30. März 2004
nicht aufgelistet sind (nicht gelistete Länder, d.h. Länder mit im Bezug
auf Tollwut unsicheren Status) ist nötig:
Amtlich anerkanntes Gesundheitsbescheinigung nach dem Muster der Entscheidung 2004/203/EG
Gültige Tollwutimpfung und eine Blutuntersuchung auf Tollwutantikörper
Kennzeichnungspflicht
Mitnahme in Vereinte Königreich, Irland,
Schweden, Malta: Quarantäne
Wichtige Zusatzinformation:
Der amtlich anerkannte Tollwutstatus eines Drittlandes kann sich ändern, deshalb immer
die aktuelle Liste beim Verbraucherministerium abrufen (www.Verbraucherministerium.de)
Aufgrund der einzuhaltenden Wartezeiten können aus nicht gelisteten Ländern
(d.h. Ländern mit auf Tollwut unsicheren Status) stammende Hunde / Katzen die Einreisebedingungen
im Rahmen des Reiseverkehrs frühestens im Alter von sieben Monaten erfüllen (Mindestalter
für Tollwutimpfung 12 Wochen, frühestens 1 Monat später Bluttest, nach erfolgreicher
Testung drei Monate Wartezeit)
Wichtig für alle Urlauber, die ihren Hund / Katze auf Reisen in nicht gelistete
Länder (z.B. Türkei) in Urlaub mitnehmen wollen:
Bei der Einreise in das entsprechende Urlaubsland gelten die jeweiligen Landesbestimmungen.
Der Tierhalter muss aber daran denken, dass er bereits vor Abreise in den Urlaub die Bluttiteruntersuchung
vornehmen läßt, damit er mit seinem Tier wieder zurück in die EU einreisen
darf!
Taetowierung und Registrierung Ihres Tieres
Mit Taetowierungen bzw. Kennzeichnung durch Mikrochip sind heute immer mehr Haustiere gekennzeichnet.
Eine sinnvolle Sache, denn dadurch werden tausende von verlorengegangener Tiere immer wieder zu ihrem rechtmaessigen Besitzer zurueckgebracht. Hat man sein Tier kennzeichnen lassen, sollte man aber auch nicht vergessen, es registrieren zu lassen. Erst dadurch erhaelt das Tier seinen optimalen Schutz.
Das Deutsche Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. bietet eine kostenlose Registrierung an. Alle Bemuehungen, ein vermisstes oder abhandengekommenes Tier dem Besitzer zurueckzugeben, sind kostenlos. Sollten hierueber noch Fragen haben, wenden Sie sich an den Deutschen Tierschutzbund e.V. in Bonn.
Zum Abschluss noch eine Bitte:
Sollten Sie ein Tier gefunden haben, melden Sie dies bitte umgehend Ihrem oertlichen Tierschutzverein. Nicht jeder Hund der ohne Halsband herumlaeuft, wurde ausgesetzt. Es gibt oftmals viele Erklaerungen.
Vielleicht wartet irgendwo eine Familie voller Sehnsucht auf ihr verlorenes Tier.